Partytainment
/

Das Beste aus PARTY und Entertainment!

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Je nach gebuchtem Paket (Klärung bei Buchung) muss eine Starkstromleitung zur Verfügung gestellt werden, um eine reibungslose Funktion der Ton / Lichtanlage gewährleisten zu können.

 

2. Absagen sind spätestens 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin bekannt zu geben! Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten muss eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Angebotspreises bezahlt werden (inkl. eventuell zusätzlich angefragter / gebuchter Ton-/ Licht- Technik, Dekorationsmaterial etc.).

 

3. Fotos welche auf Veranstaltungen jeglicher Art gemacht werden, dürfen ohne jegliche Einschränkungen zu Werbezwecken auf dem Online-Portal www.partytainment.at verwendet werden. (diese Fotos werden seitens der Firma Partytainment nicht mit pornographischen oder ähnlichen Inhalten in Verbindung gebracht und somit auch nicht zu anderen als angegebenen Zwecken genutzt!)

 

4. Die gebuchte Ton- / Lichtanlage befindet sich zu Veranstaltungsbeginn in einwandfreiem, voll funktionstüchtigem Zustand. Jedoch wird auch darum gebeten, dass sich der Veranstalter davon überzeugt, um späteren Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen.

 

5. Im Falle einer Sachbeschädigung oder Diebstahl der Ton-/Licht- Technik, bzw. der DJ Ausrüstung (CD-Taschen, Laptop, usw.) haftet der Veranstalter für den Schadensersatz. Falls die Veranstaltung in einem Hotel, Gasthof, oder der gleichen Stattfindet, und eine sofortiger Abbau bzw. Abholung der Anlage nach der Veranstaltung aus verschiedenen Gründen nicht möglich ist, bzw. bei Aufbau am Vortag erforderlich ist, muss gewährleistet sein das !NIEMAND! (Personal der Lokation oder ähnlich) Zugang zu der gesamten Ton-/Licht- Technik hat, und auch !NIEMAND! versucht die Anlage abzubauen zu verstellen etc.! Sofern durch nicht einhalten Beschädigungen an der Anlage festzustellen sind, haftet ebenso der Veranstalter, bzw. ist der Veranstalter dafür verantwortlich das eventuelle Reparaturen von Locations Inhaber / Schadensverursacher übernommen werden! (sollte dies nicht erfolgen werden die entstandenen Kosten dem Veranstalter, oder eventueller Zwischenfirmen / Personen in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für eventuell benötigte Leich Geräte!)

 

6. Grundsätzlich ist bei der Buchung von Ton- oder auch Licht Equipment zu berücksichtigen das dieses Auf- und wieder Abgebaut wird, und es eine kurze Einschulung gibt. Sollten Sie jedoch nicht im Stande sein das gemietete Equipment ordnungsmäßig zu bedienen, wird Ihnen empfohlen die entsprechende Event Betreuung in Anspruch zu nehmen. Sollte es durch unachtsamen oder falschen Umgang mit dem Equipment zu Beschädigungen kommen, haftet ebenfalls der Mieter.

 

7. Im Gegenzug müssen Beschädigungen welche bei Abtransport der Ton- / Licht- Technik oder auch am DJ Equipment bemerkt werden, sofort beim Veranstalter gemeldet werden. Nachträglich kann von der Firma Partytainment (Herrn Christian O’Halloran-Maurer) keine Beschädigung reklamiert und oder in Rechnung gestellt werden!

 

8. Gemäß § 6 Abs.1 Z 27 Umsatzsteuergesetz ist die Firma Partytainment (Herr Christian O’Halloran – Maurer) ein Kleinunternehmen und dem entsprechend wir auf der Rechnung keine MwSt. angeführt und diese auch nicht verrechnet!


9. Eine Buchung gilt nur mit beiderseitig unterfertigtem Buchungsformular als bestätigt.

 

10. Bei Unterschrift des Vertrages akzeptieren Sie die oben genannten Geschäftsbedingungen!

 
E-Mail
Anruf